Wenn man Abschied nehmen muss

Liebe Angehörige!

Von Herzen wünschen wir viel Kraft! Kraft für die Trauer und das Aushalten der Lücke, die entstanden ist, für das Erzählen und für das Teilen von Fragen, die entstehen, für ein Gebet - wie groß oder klein der Glaube auch sei. 

Gerne stehen wir als Team von St. Nicolai euch in der Trauer bei!

Herzliche Grüße, Erik Neumann, Pastor

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist? 

Bitte zu einem Bestattungsinstitut Kontakt aufnehmen. Die Bestattungsinstitute setzen sich mit uns in Verbindung. Das heißt zum Beispiel, unser Pastor wird informiert. Er meldet sich, um das Trauergespräch zu verabreden. Das Institut informiert auch die Friedhofsverwaltung und stimmt auch mit ihr den Termin für die Trauerfeier ab. Unser Organist wird ebenfalls gegebenenfalls durch den Bestatter benachrichtigt.

Mit Hilfe der Übersicht, die rechts als pdf-Download zur Verfügung steht, kann man sich über Bestattungsmöglichkeiten auf dem Altenbrucher Friedhof informieren. 

Bitte mit dem Friedhofsbüro Details absprechen. 

Das Bestattungsunternehmen nimmt Kontakt zum Friedhof auf zu einer Person, die die Trauerfeier durchführt (Pastor / Redner) sowie gegenbenenfalls zu einer Person, die die Orgel spielt.

Folgende Punkte können mit einem Bestattungsunternehmen angesprochen werden:

  • Termin der Trauerfeier / Beisetzung.
  • Art der Beisetzung (s. nebenstehende pdf zu Grabstellen und Kosten)
  • Sterbeurkunde: Dieses wichtige Dokument beantragt der Bestatter beim Standesamt gegen Vorlage des Totenscheins. Der Totenschein wird vom betreuenden Arzt ausgestellt. 
  • Testament: Falls es eines gibt, muss es umgehend dem Amtsgericht zugestellt werden. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument, wenn es bei einer Bank oder dem Grundbuchamt liegt.
  • Versicherungspolicen: Nach dem Tod hat man 48 Stunden Zeit die Versicherungen über den Tod zu informieren, falls finanzielle Leistungen zu erwarten sind.
  • Rente, Verträge und Mitgliedschaften: Es können nach dem Tod Rentenansprüche bestehen, wie zum Beispiel Witwen- , Witwer-, Waisen-, oder Erziehungsreten. Außerdem müssen Abonnements, Mitgliedschaften, Handyverträge oder Stromversorgung beendet werden. Aber das kann nach und nach gemacht werden.
  • Vielleicht hat die verstorbene Person vorgesorgt und wichtige Akten an einem bekannten Ort so aufbewahrt, dass der Aufwand für die Angehörigen nicht so hoch ist und z. B. eine Bankvollmacht mit dem Zusatz erteilt "über den Tod hinaus". So können finanzielle Engpässe der Hinterbliebenen vermieden werden.
  • Eine Zeit später könnte es auch um Erbfragen gehen. Vielleicht muss eine Legitimation als Erbe in die Wege geleitet werden. Diese erhält man durch einen Erbschein, der beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt wird. Dieser Schein ist kein Muss, solange ein notarielles Testament, eine Versorgevollmacht erstellt oder eine Immobilie im Grundbuch bereits umgeschrieben wurde.

Diese Seite wird noch vervollständigt. Wir bitten um Verständnis.

 

Ruhefristen

Vorzeitige Aufgabe einer Grabstätte

Abräumen von Grabstellen

Standsicherheit von Grabsteinen

Das Aufstellen oder Auflegen eines Grabsteines kann helfen, der Trauer einen besonderen Ort zu gestalten. Dieses Errichten eines Erinnerungszeichens mit dem Namen des Verstorbenen macht für viele begreifbarer, dass der Abschied für dieses Leben wirklich ist.
Mit diesen Steinen ist allerdings auch eine ganz pragmatischer Aspekt verbunden: die Standsicherheit. Dazu gehört die jährliche Steinkontrolle. Da unser Friedhof in Trägerschaft der evangelischen Kirche liegt, gilt die Rechtsverordnung, die die Landeskirche Hannovers erlassen hat.
So ist auch unser Friedhof verpflichtet, nach der "technischen Anleitung Grabmal" die Standsicherheit zu überprüfen. Dazu muss das Grabmal mit einem Kipptester geprüft werden. Wir vergeben die Arbeit an eine Fachfirma, die unabhängig und fachkundig prüft.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis, dass die Fachfirma die Grabstelle dazu betreten muss.
Gerade auch alte Grabsteine sollen auf diese Weise erhalten bleiben.

Kirchenbüro

Öffnungszeiten
Dienstags 10-12 Uhr + 16-17 Uhr
Freitags 10-12 Uhr

Sylvia Probst
Bei den Türmen 1
27478 Cuxhaven-Altenbruch
Tel.: 04722 2514

Pastor

Erik Neumann
Tel.: 04722-2901

Friedhofsmitarbeiter

Sebastian Maurer

Ansprechperson im Kirchenvorstand

Michael Zielke
Tel.: 01717838101